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Altbau und Mietwohnung

Heizungsausfall in der Mietwohnung melden

Fällt die Heizung in der Mietwohnung aus, prüfen Sie zuerst Thermostate, Regler und Notschalter und melden den Ausfall dann dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Steht eine eigene Therme in der Wohnung, sieht nach Absprache mit Vermieter oder Hausverwaltung ein Fachbetrieb die Anlage an. Mit guten Angaben geht die Meldung leichter von der Hand.

Mieterin telefoniert in einer kalten Altbauwohnung neben dem Heizkörper – Heizungsausfall in der Mietwohnung melden

Erst prüfen, dann melden

Bevor Sie jemanden verständigen, hilft ein kurzer Rundgang durch die Wohnung.

Stehen die Thermostatventile an den Heizkörpern auf Heizen, und ist der Raumregler richtig eingestellt? Passt das Heizprogramm zur Uhrzeit? Manchmal hat ein Stromausfall die Uhr zurückgestellt, und die Heizung bleibt im Absenkbetrieb. Solche Kleinigkeiten lassen sich in wenigen Minuten ausschließen und vermeiden unnötige Meldungen.

Wer welche Meldung bekommt

Sagen Sie Vermieter oder Hausverwaltung, dass die Wärme fehlt.

Das geht am besten schriftlich, per Mail oder Brief, ergänzt durch einen Anruf. Beschreiben Sie, seit wann die Wohnung kalt ist, in welchen Zimmern es auffällt und welche Handgriffe Sie schon versucht haben. Mit einer klaren Schilderung kann die Verwaltung gleich den passenden Handwerker verständigen.

Bewohner fühlt am kalten Heizkörper, die Fachkraft prüft das Thermostatventil – Wer welche Meldung bekommt

Wenn die Therme in der Wohnung hängt

In Altbauwohnungen sitzt teils eine Gasetagenheizung, die nur die eigene Wohnung versorgt. Dann sitzt der Wärmeerzeuger meist in Küche oder Bad. Bei einer Gasetagenheizung im Altbau hängen zudem Abgas- und Luftführung eng an der eigenen Wohnung. Fällt die Therme aus, melden Sie das dem Vermieter, damit er den passenden Betrieb beauftragen kann.
Die Therme bleibt geschlossen.
Die Verkleidung wird nicht geöffnet, an Gasanschluss, Abgasrohr und Brenner fasst niemand. Zulässig ist ein einmaliges Entstören über die vorgesehene Taste, falls die Bedienungsanleitung das beschreibt. Springt die Störung danach wieder an, bleibt die Therme ausgeschaltet. Bei Gasgeruch gilt ein anderer Weg: im Haus nichts schalten, nicht klingeln und nicht telefonieren, Flammen meiden, Fenster auf, wenn gefahrlos die Gasabsperrung schließen, die Mitbewohner warnen, dann ins Freie und von dort den Gasnetzbetreiber oder die 112 anrufen.

So bleibt es in der Wohnung erträglich

Ziehen Sie sich warm an, wickeln Sie sich in Decken und halten Sie die Türen der ungenutzten Räume geschlossen. Bleiben Sie möglichst in einem Raum, der die Wärme am besten hält. Geräte, die nicht zum Heizen gedacht sind, bleiben aus, dazu zählen Herd und Backofen. Auch Kerzen und Grillkohle eignen sich nicht, weil sie Brand- und Vergiftungsgefahren erzeugen.

Das hilft bei der Meldung

  • Thermostate, Raumregler, Uhrzeit und Heizungsnotschalter prüfen, bevor die Meldung rausgeht.
  • Die Störungsanzeige notieren oder fotografieren, wenn die Therme in der eigenen Wohnung hängt.
  • Vermieter oder Hausverwaltung informieren, am besten schriftlich und mit Uhrzeit des Ausfalls.
  • Verkleidung, Gasanschluss und Abgasrohr der Therme bleiben unberührt, entstört wird höchstens einmal.
  • Warm anziehen, Decken nutzen und die Türen zu ungenutzten Räumen schließen.

Kurz gefragt

  • Was schreibe ich in die Meldung an die Hausverwaltung?

    Nennen Sie Ihre Adresse und Etage, seit wann die Heizung ausfällt, welche Zimmer es trifft und welche Handgriffe Sie schon versucht haben. Ein Foto der Störungsanzeige hilft zusätzlich. Je genauer die Schilderung, desto leichter kann die Verwaltung die richtigen Schritte einleiten.

  • Darf ich in der Mietwohnung selbst an der Heizung arbeiten?

    Möglich sind nur einfache Handgriffe wie Thermostat prüfen, Heizkörper entlüften oder den Druck am Manometer ablesen. Alles an Gas, Brenner, Abgasweg und Elektrik gehört in die Hände eines Fachbetriebs. Für die Therme in der Wohnung gilt dasselbe wie für eine zentrale Anlage im Keller.

  • Was tue ich, wenn niemand die Meldung beantwortet?

    Versuchen Sie es erneut auf einem zweiten Weg, etwa per Anruf nach einer Mail, und fragen Sie bei Hausmeister oder Nachbarn nach. Steht die Therme in Ihrer Wohnung, wird die Störung nach Absprache mit Vermieter oder Hausverwaltung von einem Heizungsbetrieb aus der Region angesehen.

Heizungsnotdienst für das Rheinland.

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